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Hygieneverordnung

Aktualisierter Hygieneplan auf die Covid 19 Situation 21.04.2023

 

1.Betreuungsgrundsätze:

Es werden ausschließlich gesunde Kinder, ohne Anzeichen der Krankheit Covid 19, betreut. Auch das Personal muss gesund sein.

 

2. Hygieneplan:

Allgemein gilt die Einhaltung der AHA+L Regeln.

Bei Betreten der Einrichtung steht es allen Personen frei, eine medizinische Maske zu tragen. Eine generelle Pflicht gilt nicht.

Besucher dürfen sich auf dem gesamten Außengelände aufhalten, jedoch ist es vorerst untersagt das Hortgebäude zu betreten. Ausnahmen in besonderen Situationen oder Absprachen.

Des Weiteren sind unmittelbar nach dem Betreten des Gebäudes, von Kindern und dem Personal, die Hände gründlich zu waschen.

Vermehrtes Händewaschen mit Seife und Wasser. (nach dem Naseputzen, nach dem Toilettengang, vor dem Essen)

Kontaktflächen, wie z.B. Tischoberflächen, Türgriffe und Handläufe werden mindestens einmal täglich gereinigt.

Die Heizungen in allen Räumen sind maximal auf Stufe 3 zu stellen, des Weiteren ist regelmäßig ein Stoßlüften durchzuführen.

 

3. Organisation der Kinderbetreuung:

Bei der Mittagsversorgung setzen sich nur die Kinder der gleichen Klasse an die Tische. (Keine Durchmischung der Gruppe)

Vor dem Essen werden die Hände gewaschen.

Maximal 3 Klassen können gleichzeitig essen.

Alle Tische werden anschließend gereinigt und der Raum gelüftet.

 

Vor der Vesper haben sich die Kinder die Hände gründlich zu waschen. Das Essen wird von einem Erzieher mit einer Zange ausgeteilt. Der verteilende Erzieher trägt Einmalhandschuhe. Kinder, welche den Erzieher bei der Vesper unterstützen, haben ebenfalls Einmalhandschuhe zu tragen.

 

Das Zubereiten von Speisen in der Kinderküche ist nur gestattet, wenn alle Teilnehmer*innen Einmalhandschuhe und eine Schürze tragen. Außerdem sind sich zuvor die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

 

In jedem Gruppenraum befindet sich Desinfektionsmittel für die Oberflächen.

 

Nach der Angebotszeit ist der Raum zu lüften und benutzte Oberflächen zu desinfizieren.

 

 Nach der Nutzung der Räume, sind diese zu lüften und zu desinfizieren.

 

 

4. Testkonzept:

Kinder die Symptome aufweisen, werden nicht betreut bzw. müssen von Abholberechtigten abgeholt werden.

Grundsätzlich gilt die Testpflicht vor Betreten der Einrichtung:

Für alle Mitarbeiter mit Symptomen oder Verdacht auf eine Infektion.

Es wird empfohlen, sich nach Kontakt mit großen Personengruppen, oder Infizierten, vorsorglich zu testen.